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   OLG Stuttgart, 21.10.2010 - 17 UF 222/10   

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https://dejure.org/2010,18313
OLG Stuttgart, 21.10.2010 - 17 UF 222/10 (https://dejure.org/2010,18313)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 21.10.2010 - 17 UF 222/10 (https://dejure.org/2010,18313)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 21. Oktober 2010 - 17 UF 222/10 (https://dejure.org/2010,18313)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausgleich der Änderung des Ausgleichswerts einer berufsständischen Versorgung bei vorzeitigem Bezug von Altersruhegeld nach Ehezeitende

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VersAusglG § 5 Abs. 2 S. 2
    Ausgleich der Änderung des Ausgleichswerts einer berufsständischen Versorgung bei vorzeitigem Bezug von Altersruhegeld nach Ehezeitende

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Veränderungen zwischen Ehezeitende und Entscheidung über den Versorgungsausgleich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 378
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.06.2005 - XII ZB 117/03

    Bewertung der Ruhegelder der Baden-Württembergischen Ärzteversorgung; Höhe des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.10.2010 - 17 UF 222/10
    Bei der Beurteilung der Frage, welche Veränderungen zwischen Ehezeitende und Entscheidung über den Versorgungsausgleich zu berücksichtigen sind, steht der zu § 1587a Abs. 2 Nr. 2 BGB ergangenen Rechtssprechung (BGH, 12. ZS, Beschluss vom 22.06.2005, XII ZB 117/03) der Wortlaut des § 5 Abs. 2 S. 2 VersAusglG entgegen, weshalb es der Ausgleichsberechtigte mitzutragen hat, wenn eine tatsächliche Veränderung dadurch eintritt, dass der Ausgleichsverpflichtete nach Ehezeitende vorzeitig Altersruhegeld bezieht und sich der Ausgleichswert einer berufsständischen Versorgung dadurch verringert.

    Hinsichtlich der bis zum 31.08.2009 geltenden Rechtslage war im Fall vorzeitigen Rentenbeginns § 1587a Abs. 2 Nr. 2 BGB so auszulegen, dass die Veränderung des Zugangsfaktors bei der Berechnung des Ehezeitanteiles außer Betracht bleibt, wenn die Zeit vorzeitigen Rentenbezuges so wie hier außerhalb der Ehezeit lag (BGH, 12. ZS, Beschluss vom 22.6.2005, XII ZB 117/03, zitiert in Juris, RN. 21).

    Die Rechtsbeschwerde war gemäß § 70 Abs. 2 Nr. 2 FamFG zuzulassen, da aufgrund der Neuregelung des § 5 Abs. 2 VersAusglG abweichend von der zur alten Rechtslage ergangenen Rechtsprechung (vgl. BGH, 12. ZS, Beschluss vom 22.06.2005, XII ZB 117/03) entschieden wurde.

  • BGH, 18.02.2009 - XII ZB 221/06

    Beschwerdebefugnis eines Trägers einer beamtenrechtlichen Versorgung i.R.e.

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.10.2010 - 17 UF 222/10
    Eine Beeinträchtigung der Versorgungsträger ist schon dann anzunehmen, wenn aufgrund falscher Wertermittlung ein falscher Ausgleichswert angenommen wurde (vgl. BGH, FamRZ 2009, 853 ff.).
  • BGH, 06.07.1988 - IVb ZB 151/84

    Berücksichtigung von nachträglich eingetretenen Wertunterschieden

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.10.2010 - 17 UF 222/10
    Der Gesetzgeber folgte der bisherigen Rechtsprechung, nach der aus Gründen der Prozessökonomie nach der Ehezeit eingetretene Entwicklungen, die auf einer Veränderung individueller Umstände beruhen und nach § 10a VAHRG zu einer späteren Abänderung führen würden, bereits im Erstverfahren zu berücksichtigen sind (vgl. BGH FamRZ 1988, 1148, 1150).
  • OLG Stuttgart, 19.08.2013 - 18 UF 85/13

    Versorgungsausgleich: Verletzung des Halbteilungsgrundsatzes wegen

    Dies sei allerdings nicht unbestritten, so habe auch das OLG Stuttgart (FamRZ 2011, 378) sogar einen nachehezeitlich beginnenden vorzeitigen Versorgungsbeginn auf die Höhe des Ausgleichswertes durchschlagen lassen.

    Der von ihm zitierte Beschluss des OLG Stuttgart (FamRZ 2011, 378) des 17. Zivilsenates rechtfertigt auch keine andere Entscheidung.

  • OLG Hamm, 25.05.2011 - 8 UF 163/10

    Abänderung des Versorgungsausgleichs wegen Änderung der Sach- und Rechtslage;

    Auf die zum alten Recht ergangene Rechtsprechung zu der Frage, ob zwischen Stichtag und Erstentscheidung über den VA eingetretene Veränderungen wie die vorzeitige Pensionierung zu berücksichtigen sind (u.a. die vom Amtsgericht zitierten Entscheidungen des BGH, FamRZ 2007, S. 1542; OLG Celle, FamRZ 2007, S. 560), kann nach Auffassung des Senats seit dem 01.09.2009 nicht mehr abgestellt werden (so auch OLG Stuttgart, FamRZ 2011, S. 378).
  • OLG Stuttgart, 31.10.2011 - 16 UF 171/11

    Versorgungsausgleich: Treuwidrige Einwirkung auf ein Versorgungsanrecht durch

    Darüber hinaus enthält § 5 Abs. 2 VersAusglG auch eine Regelung der Frage, welche Veränderungen berücksichtigt werden müssen (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 21.10.2010, Az.: 17 UF 222/10, FamRZ 2011, 378).
  • OLG Stuttgart, 02.04.2012 - 11 UF 318/11

    Versorgungsausgleich: Vergleichbarkeit von Altersversorgungen mit

    Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass die Satzung der Beschwerdeführerin zum Versorgungsausgleich bereits wiederholt Gegenstand der obergerichtlichen Überprüfung war, ohne dass sich Beanstandungen ergeben hätten (OLG Stuttgart FamRZ 2011, 378; OLG Karlsruhe FamRZ 2011, 381).
  • AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 22.09.2011 - 185/09
    Das ergibt sich aus den Gesetzesmaterialien (BT-Drs. 16/10144, S. 80) und wird von Rechtsprechung und Literatur getragen (vgl. z.B. Ruhland, VersAusgleich, 3. A. Rdnr. 361; OLG Stuttgart; FamRZ 2011, 378).
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